Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") der up2dent.com, pixel-town OHG ("UP2DENT")

Stand: April 2010

1. Geltung der Bedingungen, Schriftform

1.1 Alle Lieferungen von UP2DENT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, die UP2DENT mit dem Käufer schließt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie ersetzen alle Geschäftsbedingungen, die zwischen uns und dem Käufer früher vereinbart worden sind.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil. UP2DENT widerspricht ihrer Geltung ausdrücklich. Dies gilt auch dann, wenn UP2DENT in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Käufers eine Bestellung vorbehaltlos ausführt. Ein Anerkenntnis ist auch dann nicht gegeben, wenn UP2DENT auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

1.4 Besondere Vereinbarungen, Ergänzungen, Veränderungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von UP2DENT schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote und Preise von UP2DENT sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 UP2DENT ist berechtigt, das in einer Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Eine Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

2.3 Die Mindestbestellmenge beträgt 1 Stück.

3. Liefer- und Leistungszeit, Höhere Gewalt

3.1 In der Regel erfolgt die Lieferung umgehend, jedoch gelten von UP2DENT angegebene Lieferfristen und -zeiten nur ungefähr, freibleibend und vorbehaltlich der Selbstbelieferung. Schadensersatzforderungen aufgrund etwaiger Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn Lieferfristen ausdrücklich und schriftlich als "fix" vereinbart wurden.

3.2 UP2DENT ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind ohne Interesse für den Käufer.

3.3 Sofern eine Lieferfrist oder -zeit als "fix" vereinbart wurde, bezieht sie sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Käufer mitgeteilt wurde.

3.4 Liegen Umstände bei UP2DENT vor, die UP2DENT nicht zu vertreten hat und die UP2DENT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist UP2DENT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird UP2DENT den Käufer unverzüglich darüber informieren sowie unverzüglich eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitraums.

3.5 Setzt ein Käufer, nachdem UP2DENT in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten für die Gegenleistung sowie für die Ansprüche des Käufers die gesetzlichen Ansprüche, aber nur nach Maßgabe der Ziffer 8 unten

4. Versand und Gefahrübergang

4.1 Der Versand erfolgt ab Lager (EXW) Köln  und auf Rechnung des Käufers.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

4.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.4 Wenn Lieferung oder Versand aus Gründen nicht erfolgen, die UP2DENT nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr bei Meldung der Lieferbereitschaft durch UP2DENT an den Käufer auf den Käufer über. 

4.5 Der Versand erfolgt unversichert. Wenn der Käufer Versicherung wünscht, hat er die Kosten dieser Versicherung zu tragen.

4.6 Der Versand erfolgt durch einen nach Ermessen von UP2DENT ausgewählten Frachtführer (z.B. Deutsche Post/DHL, Paketdienste, Bahn oder Spediteur). Eine ausnahmsweise getroffene Vereinbarung frachtfreier Lieferung gilt nur für gewöhnliches Frachtgut.

5. Preise und Zahlung

5.1 Es gelten die Preise nach der am Tage der Bestellung gültigen Preisliste. In ihnen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten nicht enthalten. Diese Preise verstehen sich ab Lager (EXW) Köln und exklusive Verpackung. Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet und gehen zu Lasten des Käufers.

5.2 Bei Versand innerhalb der Europäischen Union benötigt UP2DENT die Angabe der Umsatzsteuer Identifikations-Nummer des Käufers. Fehlt eine solche Nummer berechnet UP2DENT zusätzlich 19 % EURO-UST.

5.3 UP2DENT gewährt die auf der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Rabatte.

5.4 An UP2DENT unbekannte Firmen und/oder Neukunden versendet UP2DENT ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Bei Vorkasse gewährt UP2DENT ein Skonto von 3 % auf den Warenwert.

5.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von UP2DENT innerhalb von 30 Wochentagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zahlbar. Bei frühzeitiger Zahlung gewährt UP2DENT in dem Maße Skonto, wie dies auf der von UP2DENT gestellten Rechnung vermerkt ist. Wenn auf der Rechnung nichts vermerkt ist, gewährt UP2DENT Skonto von 2 % bei Zahlung innerhalb von 8 Wochentagen. UP2DENT kann Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. UP2DENT kann Zahlungen des Käufers nach Ermessen auf Kosten, Zinsen und Schulden des Käufers anrechnen, und wird den Käufer in diesem Fall über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

5.6 Zahlungen aus dem Ausland sind entweder per Scheck oder per Swift-Überweisung auf folgendes Konto zu leisten: Dresdner Bank AG Köln, Kto.-Nr. 920493300, BLZ 370 800 40, BIC: DRESDEFF370, IBAN: DE6937 0800 4009 2049 3300.

5.7 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, unbestritten oder von UP2DENT anerkannt sind.

5.8 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von UP2DENT anerkannt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Übergang des Eigentums an den gelieferten Gegenständen ("Vorbehaltsware") erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises UP2DENT behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an UP2DENT ab. UP2DENT ermächtigt den Käufer widerruflich, die an UP2DENT abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung von UP2DENT einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6.2 Soweit der Wert der vorgenannten Sicherheiten die Forderungen von UP2DENT nachhaltig um insgesamt mehr als 10 % übersteigt, wird UP2DENT dieses Maß übersteigende Sicherheiten auf Verlangen nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freigeben.

6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von UP2DENT hinweisen und UP2DENT unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist UP2DENT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO.

6.4 Allein in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch UP2DENT liegt in der Regel kein Rücktritt vom Vertrag.

7.  Gewährleistung

7.1 UP2DENT führt die in Auftrag genannten Leistungen (einschließlich Lieferungen) ordnungsgemäß und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der einschlägigen Normen und Bestimmungen durch. Bei Verträgen mit Unternehmen setzt die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Käufer voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

7.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln mit den Maßgaben, dass der Käufer UP2DENT die Möglichkeit einräumt, fehlerhafte Leistungen (einschließlich Lieferungen) nach Wahl von UP2DENT nachzuerfüllen, das heißt nachzubessern oder durch Neuleistung zu ersetzen. Erst wenn zwei Versuche der Nacherfüllung durch UP2DENT fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von UP2DENT abgelehnt oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt wird, stehen dem Käufer die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, aber auch dann nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 8.

7.4 Darüber hinaus hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ein unbeschränktes Rückgaberecht bei originalverpackter Ware.

7.5 UP2DENT Artikulationspapiere sind chemisch so zusammengesetzt, dass sie nicht austrocknen können. In Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung gewährleistet UP2DENT, dass Artikulationspapiere für die Dauer von 5 Jahren vom Tag ihres Erwerbs an verwendbar sind, vorausgesetzt dass sie sachgemäß gelagert werden, also trocken, kühl sowie geschützt vor Nässe und Sonneneinstrahlung. Sollte ein Artikulationspapier dennoch während dieser Zeit nicht mehr verwendungsfähig werden], wird UP2DENT Ersatz für das fragliche Artikulationspapier bereitstellen. UP2DENT übernimmt die Kosten für die Lieferung bis zu einem Betrag von EUR 200,00. UP2DENT zahlt über die in Ziffer 9 dieser AGB festgelegte Haftung hinaus auch keinen Schadensersatz. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage der Rechnung des beanstandeten Produktes, ohne diese können Rechte aus dieser Garantie nicht geltend gemacht werden.

8. Haftung

8.1 UP2DENT haftet dem Grunde nach für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet UP2DENT nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei die Haftung auf den für UP2DENT vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

8.2 Die Lieferung mangelhafter Produkte als solche stellt keine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dar.

8.3 Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gegen UP2DENT aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen oder Delikt, sind ausgeschlossen.

8.4 UP2DENT haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder immaterieller Verluste.

8.5 Schadensersatzansprüche gegen UP2DENT verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte durch UP2DENT, es sei denn, UP2DENT fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die deliktsrechtliche Verjährung bleibt unberührt.

8.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.7 Soweit die Schadensersatzhaftung von UP2DENT nach den vorstehenden Vorschriften Ziffer 8.1 bis Ziffer 8.6 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UP2DENT.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Erfüllungs- und Leistungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Köln. Köln ist ausschließlicher Gerichtsstand für den Käufer für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt sind. Es steht UP2DENT frei, den Käufer auch an seinem Wohnsitz, Sitz oder Ort einer Zweigniederlassung zu verklagen.

9.2 Der gesetzliche Mahngerichtsstand bleibt unberührt.

9.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.